„Der Zug der Erneuerbaren Energien hat Fahrt aufgenommen. Man wird ihn nicht aufhalten können.“

Dr. Alexander Jäger-Bloh

 
 

„Der Zug der Erneuerbaren Energien hat Fahrt aufgenommen. Man wird ihn nicht aufhalten können.“

Dr. Alexander Jäger-Bloh

 
 

„Der Zug der Erneuerbaren Energien hat Fahrt aufgenommen. Man wird ihn nicht aufhalten können.“

Dr. Alexander Jäger-Bloh

 

deanGruppe Pressemitteilungen

Hier finden Sie alle Pressemitteilungen der deanGruppe und ihrer Unternehmen ecoJoule, deanBV, deanSolar und deanHG. 

Dr. Alexander Jäger-Bloh
*16. Januar 1958 – † 28. Oktober 2022

Wir trauern um unseren Chef, den Gründer und Geschäftsführer der deanGruppe, Dr. Alexander Jäger-Bloh. Am 28. Oktober 2022 ist er plötzlich und unerwartet während seines Frankreichurlaubs verstorben. Sein Tod ist für alle Mitarbeiter und Freunde der deanGruppe ein Schock. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.

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Bei den fünf Windenergieanlagen des Windparks Brest wurde erkannt, dass es ein Schallproblem gegeben hat. Die Ursache des Schallproblems wurde vom Hersteller Vestas in der Ausführung des Getriebes identifiziert. Als kurzfristige Maßnahme im Sinne des Anwohnerschutzes wurden die Windenergieanlagen bisher nur tagsüber und reduziert betrieben. Um langfristig einen regulären Betrieb der Anlagen sicherzustellen, werden in den nächsten Wochen alle betroffenen Getriebe ausgetauscht werden. Alle anderen Komponenten sind laut Herstellerangaben nach wie vor nicht betroffen.
In den letzten Wochen wurde ein großer Kran in den Windpark verbracht und dort aufgebaut, mit dem die Arbeiten nach und nach durchgeführt werden. Begonnen wird mit der Anlage 1, der westlichsten Anlage des Windparks.
Der Kran ist ca. ab 10. Oktober einsatzbereit. Der Getriebetausch soll pro Anlage zwei bis drei Tage dauern – immer vorausgesetzt, die Wetterverhältnisse lassen die Arbeiten mit dem Kran zu!
Danach zieht der Kran um zur nächsten Anlage.
Innerhalb der Anlagen finden jeweils mehrtägige Vor- und Nacharbeiten statt. Insgesamt werden die Arbeiten im Windpark daher bis ca. Ende Dezember andauern.
Wichtiger Hinweis:
Der Kranarbeiten neben den Windenergieanlagen bieten gute Fotomotive.
Die Areale rund um die Anlagen sind als Baustelle gekennzeichnet und abgesperrt.
Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten für Außenstehende strikt verboten.
Mit entsprechender Fotoausrüstung kann das Geschehen aber gern aus dem öffentlichen Raum verfolgt werden.

Foto: Steffen für deanGruppe

Das Windenergieprojekt wächst in die Höhe
Der Bau der neuen Windenergieanlage in Tüchten, Gemeinde Oyten, Landkreis Verden, geht zügig voran. Im Juni wurde das Fundament fertiggestellt. Anfang dieser Woche (KW 28) wurden die ersten Bauteile für den Bau des Anlagenturms angeliefert. Die moderne Windenergieanlage vom Typ Typ GE Wind, 5,3 MegaWatt erhält einen sogenannten „Hybridturm“, d.h. die unteren Turmsegmente bestehen aus Beton, die oberen aus Stahl.
Ein hoher, schon von weitem sichtbarer Montagekran signalisiert, dass der Turmbau begonnen hat. Am Dienstag schwebten bereits die ersten Betonsegmente in die Höhe und konnten montiert werden, (siehe Foto).
„Wenn uns das gute Wetter weiterhin treu bleibt, sind die Montagearbeiten der Windenergieanlage spätestens Mitte August abgeschlossen“, sagt Torsten Flemming, Prokurist der deanGruppe und zuständig für ecoJoule construct, den Bauträger der Unternehmensgruppe.
Danach wird diese Anlage laut Ertragsprognose einen durchschnittlichen jährlichen Energieertrag von ca. 17 Millionen Kilowattstunden (kWh) liefern. Zum Vergleich: Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch eines deutschen 4-Personen-Haushalts im Einfamilienhaus liegt laut Stromspiegel-Statistik bei 4000 Kilowattstunden.
Wer möchte, kann den Fortgang der Bauarbeiten aus der Ferne sehr gut beobachten und gern auch fotografieren. Der Bereich um die Baustelle herum ist jedoch aus Sicherheitsgründen abgesperrt, so dass der direkte Zugang nicht möglich ist.

Foto: Turmbau zu Beginn der KW 28, Quelle: Traute Meyer für deanGruppe

Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung - Umrüsten von Windenergieanlagen beginnt
Die deanGruppe beginnt spätestens im August mit der Nachrüstung der WEA, sobald dafür alle Voraussetzungen gegeben sind.
Die Arbeiten können jedoch nicht kurzfristig erfolgen, da die favorisierten Technologien noch nicht alle Zulassungen erhalten haben. Erst danach kann beantragt werden, die Nachrüstung zu genehmigen. Im zweiten Schritt müssen dann noch die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme erfolgen.
Insgesamt ein aufwändiger Prozess, sagt Dr. Alexander Jäger-Bloh, Geschäftsführer der deanGruppe:
„Auch wenn bis zum 1. Juli 2021 noch ein Jahr Zeit ist, erwartet uns eine sportliche Aufgabe. Wir hoffen, spätestens im August 2020 beginnen zu können.
Darum geht es:
Die nächtliche Kennzeichnung von Windenergieanlagen als Luftfahrthindernis und das für viele Menschen als störend empfundene Blinken hat ein Ende. Das hat der Gesetzgeber beschlossen und dazu die notwendigen Rechtsverordnungen auf den Weg gebracht.
Die Lösung heißt „Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung“, kurz „BNK“ genannt. Spätestens zum 1. Juli 2021 müssen bis auf Ausnahmen alle Windenergieanlagen mit einer BNK ausgestattet sein, ansonsten verlieren die Betreiber die garantierte Einspeisevergütung nach dem EEG.
Bundesweit sind derzeit ca. 17.480 WEA als Luftfahrthindernis befeuert. In Niedersachsen sind 3.340 Anlagen betroffen. Die deanGruppe hat bereits bei der zuständigen Landesbehörde für alle von ihr in Niedersachsen betreuten WEA die Vorprüfung absolviert, anhand der festgelegt wird, für welche WEA die BNK zugelassen und für welche die dauerhafte Befeuerung angeordnet wird.
Danach dürfen/müssen fast alle im Betreuungsbestand der deanGruppe in Niedersachsen mit BNK ausgestattet werden. In Neustadt am Rübenberge
haben sich die Grundstückseigentümer in den Ortschaften Wulfelade und Niedernstöcken schon beim Abschluss der Nutzungsverträge zusichern lassen, dass in jedem Fall eine BNK installiert werden muss, sobald das rechtlich und wirtschaftlich möglich ist. Das ist jetzt der Fall.
Die Technik ist divers. Während zunächst nur radargestützte Technologien eine Chance auf Realisierung hatten, können jetzt auch solche zugelassen werden, die vergleichsweise einfach und insbesondere deutlich preisgünstiger sind. Eine dieser günstigeren Technologien ist die Transpondertechnik. Jedes Luftfahrzeug ist mit einem Transponder ausgestattet bzw. auszustatten, mittels dessen Flugobjekt und Windenergieanlagen (WEA) kommunizieren. Im Normalzustand „ausgeschaltet“, erkennt die WEA jedoch, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert und schaltet die Hinderniskennzeichnung ein, bis es den Gefahrenbereich wieder verlassen hat. Danach schaltet die WEA das System wieder ab.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf Forderungen der Windenergiebranche, aber auch auf die von Kritikern der Windenergie, die das nächtliche Blinken der WEA als akzeptanzmindernd brandmarken.
Windenergieanlagen müssen, wenn sie höher als 100 Meter sind, obligatorisch als Luftfahrthindernis gekennzeichnet werden. An besonderen Standorten, zum Beispiel in Neustadt-Suttorf, wo Anlagen in der Einflugschneise des Militärflughafens Wunstorf stehen, gilt die Kennzeichnungspflicht schon unter 100 Metern.
Ausnahmen wird es für ältere WEA geben, für die die Investition eine unbillige Härte bedeutet oder für WEA, die auf Grund ihrer besonderen Lage aus Gründen der Luftverkehrssicherheit auf die ständige Befeuerung nicht verzichten können.

Die Problemlösung durch eine neue Berechnung bezieht sich nur auf Standorte im Bereich von Drehfunkfeuern mit Doppler-VOR-Technik.
In der aktuellen Berichterstattung zum Thema „Drehfunkfeuer und Windkraft“ wird die Botschaft suggeriert, dass durch die Nutzung einer neuen Bewertungsformel durch die Deutsche Flugsicherung (Stichwort WERAN-Projekt) ein Ausgleich zwischen den berechtigten Belangen der Flugsicherung und dem Ausbau der Windenergie möglich und der bestehende Konflikt damit beseitigt sei.
Leider ist diese Schlussfolgerung nur zum Teil richtig. Die genannte Methode bezieht sich nur auf sogenannte Doppler-Drehfunkfeuer (DVOR), nicht auf konventionelle Drehfunkfeuer, sogenannte CVOR.

Insbesondere innerhalb des 15-km-Prüfbereich des Drehfunkfeuers CVOR Nienburg werden durch die DFS nach wie vor in den Landkreisen Nienburg, Region Hannover und Heidekreis mindestens 110 geplante moderne Windenergieanlagen (WEA) zum Zu- und Ersatzbau (Repowering) mit einem Marktvolumen von über 800 Mio. EURO blockiert. Eine ähnliche Situation ergibt sich am Drehfunkfeuerstandort Sarstedt (CVOR Leine).
In der Tat hat das WERAN-Projekt aufgezeigt, dass für Doppler-VOR eine andere Berechnungsformel zum Einsatz kommen muss, als diejenige, die bisher durch die DFS angewendet wurde, um wahrhaftige Ergebnisse zu liefern.

Allerdings muss man zwei Dinge wissen, die daraus folgen:
1. Die neue Berechnungsmethode bringt eine Befreiung und Befriedung nur an den Standorten, an denen ein Doppler-VOR (DVOR) installiert und in Betrieb ist. Standorte mit einfachem Drehfunkfeuer CVOR sind nach wie vor blockiert.
2. Die Bewertungsmethode der DFS ist kritisch zu betrachten, da sie zu den Berechnungsergebnissen zusätzlich Messergebnisse einbezieht und dadurch die Berechnungsergebnisse erheblich relativiert. Erschwerend kommt hinzu, dass DFS die ausweislich des WERAN-Projektes als unbrauchbar erklärten Messergebnisse aus dem Orbitalflug heranzieht. Fachlich korrekt wären gemäß WERAN hingegen nur durch Radialflug gewonnenen Messergebnisse. Dadurch wird die Bewertung wissenschaftlich unzulässig und erheblich verfälscht.

Gerichtstermin abgesagt
Am 25. Juni 2020 sollte in Hannover vor dem Verwaltungsgericht nach über zweijähriger Unterbrechung das Widerspruchsverfahren der deanGruppe gegen die versagten Genehmigungsanträge zum Repowering Windpark Mandelsloh und Windenergieanlage Suttorf sowie Verfahren anderer Projektentwickler weiter gehen. Der Termin ist zwischenzeitlich durch das Gericht mit Verweis auf die Corona-Situation abgesagt worden.
Die neue Methodik nützt diesen Gerichtsverfahren allerdings nichts, weil am Standort Nienburg ein CVOR und kein DVOR verbaut ist. Und obgleich das CVOR dort seit Jahren nicht mehr für Flächennavigation taugt und nicht mehr zugelassen ist, werden die Genehmigungsanträge nicht nur weiter durch die DFS blockiert - es wird auch keine Abhilfe geschaffen. Längst hätte die DFS die Luftverkehrssicherheit deutlich verbessern können und das uralte CVOR durch ein DVOR ersetzen können. Das Grundstück dafür hat DFS nach eigenem Bekunden bereits gekauft.

Die deanGruppe hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass im weiteren Verlauf des Gerichtsprozesses vorgelegt werden soll.
Darin wird die Störwirkung ihrer derzeit abgelehnten Projekte unter der Annahme berechnet, dass am Standort Nienburg das CVOR gegen ein DVOR getauscht worden wäre. Dabei wurden die in der Berichterstattung genannten neuesten Berechnungsformeln angewendet. Das Ergebnis ist frappierend. Nicht nur, dass die bereits im 15-km-Radius um den jetzigen Standort stehenden 104 WEA keinen nennenswerten und innerhalb des zulässigen Bereichs liegenden Störbeitrag liefern, sondern es zeigt auch, dass die neuen Projekte diesen Störbeitrag nicht unzulässig erhöhen würden.
Mittlerweile hat auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) konzediert, dass durch den Tausch der CVOR-Technik auf DVOR-Technik keine unzulässigen Störungenwirkungen durch Windenergieanlagen mehr zu erwarten seien.
Das Gericht kann jedoch die DFS nicht verpflichten, das CVOR gegen ein DVOR zu ersetzen. Grundsätzlich ist bei der DFS ein Erneuerungsprogramm zur Umrüstung angelaufen. Das BAF teilt jedoch mit, dass für den Standort Nienburg nicht vor 2026 mit den Planungen zum Tausch gerechnet werden kann. Die kurzfristige Umrüstung jedoch wäre eine echte Win-Win-Situation: Sofortige Wiederherstellung vollumfänglicher Navigation und dadurch bedingte Luftverkehrssicherheit mittels störunempfindlichem Drehfunkfeuer und Errichtung und Betrieb zusätzlicher bzw. ersetzender Windenergieanlagen neuester Bauart, und Vermeidung weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen ggf. in einer weiteren Instanz.
Es wäre daher zweckdienlich, in der weiteren Berichterstattung deutlich hervorzuheben, dass die Problematik des Konflikts mit der Flugsicherung für eine Vielzahl von Windenergieprojekten, insbesondere in Niedersachen, nach wie vor besteht und ein leider immer noch wichtiges Thema ist. Es betrifft nicht nur die deanGruppe, sondern ebenso alle anderen in den angesprochenen Bereichen aktiven Projektentwickler.

gez. Dr. Alexander Jäger-Bloh
Geschäftsführer deanGruppe
sowie Sprecher der „Planerallianz VOR Nienburg“, einem Zusammenschluss der innerhalb des 15-km-Prüfradius des VOR Nienburg planenden Projektentwickler

Foto: Das Repowering-Projekt Mandelsloh wartet auf grünes Licht

Die Gemeinde Oyten beteiligt sich an leistungsstarker Windenergieanlage

Zwei Unterschriften besiegeln es: Die Gemeinde Oyten öffnet ein neues Kapitel ihrer Energieversorgung und der kommunalen Energiepolitik. Im Rathaus der Gemeinde Oyten unterzeichneten Bürgermeisterin Sandra Röse und der Geschäftsführer der deanGruppe, Dr. Alexander Jäger-Bloh, den Vertrag der Bürgerenergiegesellschaft für das Windenergieprojekt in Tüchten. An diesem Standort wird jetzt im Frühjahr 2020 mit dem Bau einer der modernsten Windenergieanlagen begonnen, die es aktuell am Markt gibt - ein Projekt, an dem sich die Gemeinde Oyten beteiligt. Die Inbetriebnahme der Anlage wird voraussichtlich im September dieses Jahres erfolgen.
Fachbereichsleiterin Cordula Schröder kommentiert das Engagement der Gemeinde mit diesen Worten:
„Wir haben Visionen, und es geht uns um die Zukunft, denn auch bei uns weht der frische Wind der Veränderung. Einige Menschen bauen dann Mauern und andere, wie wir, die Gemeinde Oyten, bauen Windenergieanlagen. Unser Beitrag zum Klimaschutz ist kein Kampf gegen Windmühlen – im Gegenteil!“
Auch Alexander Jäger-Bloh freut sich über die Beteiligung der Gemeinde, denn „von der Windkraft profitieren alle. Sie ist die tragende Säule bei der Erzeugung grünen Stroms, und mit Anlagen wie dieser werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Energiewende gelingt und dass die Stromversorgung durch alternative Energiequellen gewährleistet ist. In Zukunft soll unsere Mobilität überwiegend elektrisch oder mit Wasserstoff erfolgen. Dafür brauchen wir diese Anlagen.“
Auch für die deanGruppe als Projektentwickler ist der Bau der Anlage in Tüchten ein Meilenstein, denn, so Alexander Jäger-Bloh: „Vor einigen Jahren, als noch Anlagen mit nur 100 Metern Gesamthöhe gebaut werden durften, hätten wir acht bis zehn Anlagen errichten müssen, um den gleichen Energieertrag zu erwirtschaften, den diese eine neue Anlage erreicht.“

Infos zum Windenergieprojekt Tüchten,
in der Gemeinde Oyten, Landkreis Verden, Niedersachsen:
Erbaut wird eine Windenergieanlage vom Typ GE Wind,
mit 5,3 MegaWatt Nennleistung,
einer Gesamthöhe von 240 Metern und einer Nabenhöhe von 161 Metern sowie 158 Metern Rotordurchmesser.
Die Ertragsprognose für diese Anlage rechnet mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieertrag von ca. 17 Millionen Kilowattstunden (kWh).
Zum Vergleich: Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch von einem deutschen 4-Personen-Haushalt im Einfamilienhaus liegt laut Stromspiegel-Statistik bei 4000 Kilowattstunden.
Die Windenergieanlage wird durch die Fa. Windenergieanlage Tüchten GmbH & Co. KG
betrieben, ein von der deanGruppe initiiertes Unternehmen.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Bürgerenergiegesellschaft nach EEG.
Der Bau der Anlage erfolgt durch die Firma ecoJoule construct GmbH, dem Projektentwickler und Bauträger der deanGruppe.
Infos zur Gemeinde Oyten
Die niedersächsische Gemeinde Oyten mit 15.730 Einwohnern hat bereits im Jahr 2013 in ihrem Leitbild festgelegt, dass sie die Energieeffizienz und einen Umstieg auf die Nutzung von regenerativen
Energien weiter steigern will und die Reduzierung des Energieverbrauchs in allen Bereichen (kommunale Einrichtungen, private Haushalte und Straßenbeleuchtung) durch kommunale Energieberatung, Investitionen in Energiesparmaßnahmen und kommunale Förderprogramme unterstützt werden soll.
www.oyten.de
Infos zur deanGruppe
Die deanGruppe, die ihren Hauptsitz in Neustadt am Rübenberge in der Region Hannover hat, wird durch selbständige Firmen der Erneuerbaren Energien-Branche repräsentiert, die vorrangig im Bereich Wind- und Solarenergie eng zusammenarbeiten. Sie wurde 1998 gegründet und hat bis heute Windenergieprojekte im Wert von rund 700 Millionen Euro in Deutschland und Frankreich realisiert.

Foto:von links: Bürgermeisterin Sandra Röse und Fachbereichsleiterin Cordula Schröder, beide Gemeinde Oyten, Dr. Alexander Jäger-Bloh, deanGruppe.
Quelle: Oyten

 

Nachruf

Dr. Alexander Jäger-Bloh
*16. Januar 1958 – † 28. Oktober 2022

Wir trauern um unseren Chef, den Gründer und Geschäftsführer der deanGruppe, Dr. Alexander Jäger-Bloh. Am 28. Oktober 2022 ist er plötzlich und unerwartet während seines Frankreichurlaubs verstorben. Sein Tod ist für alle Mitarbeiter und Freunde der deanGruppe ein Schock. Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie.


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